Führerschein ab 17...
- auch begleitetes Fahren genannt - ermöglicht Fahranfängern, mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen. Die Prüflinge können mit 16½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Die können die frisch gebackenen Autofahrer dann am 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen. Wir haben seit der Einführung des „Begleitendem Fahren“ viele 17 jährige ausgebildet und nur positive Erfahrungen damit machen dürfen.
Wer den Führerschein ab 17 besitzt, darf aber nur unter bestimmten Bedingungen selbst ans Steuer. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
Hier unsere Liste mit den am häufigst gestellten Fragen:
Welche Unterlagen benötige ich?
Alles was Du brauchst findest Du hier.
Gibt es besondere Vorschriften für die Ausbildung?
Nein. Die Fahrschüler sind genauso auszubilden, wie jeder Bewerber der Klasse B.
Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung?
Nein.
Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?
3 Monate vor dem 17. Geburtstag
Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?
1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
Welche Fahrerlaubnisklassen sind beim Begleiteten Fahren mit 17 eingeschlossen?
Die Klassen M, L und S.
Bekommt der Bewerber nach bestandener Prüfung den Kartenführerschein?
Nein. Er erhält eine „Prüfbescheinigung“, in der die Begleitpersonen eingetragen werden.
Wird der Kartenführerschein mit dem Erreichen des 18.Geburtstages automatisch zugeschickt?
Nein, er muss beantragt werden.
Wer darf den Fahrerlaubnisinhaber begleiten?
Jeder, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
Mindestalter 30 Jahre
Besitz Führerschein Klasse B mind. 5 Jahre (ununterbrochen)
Max. 3 Punkte in Flensburg
Eintragung in der „Prüfbescheinigung“
max. 0,5 Promille
Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?
Nein.
Können nachträglich Begleiter eingetragen werden?
Dies ist grundsätzlich möglich. Dann muss allerdings eine neue „Prüfbescheinigung“ ausgestellt werden. Die Erziehungsberechtigten müssen einwilligen.
- auch begleitetes Fahren genannt - ermöglicht Fahranfängern, mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen. Die Prüflinge können mit 16½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Die können die frisch gebackenen Autofahrer dann am 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen. Wir haben seit der Einführung des „Begleitendem Fahren“ viele 17 jährige ausgebildet und nur positive Erfahrungen damit machen dürfen.Wer den Führerschein ab 17 besitzt, darf aber nur unter bestimmten Bedingungen selbst ans Steuer. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
Hier unsere Liste mit den am häufigst gestellten Fragen:
Welche Unterlagen benötige ich?
Alles was Du brauchst findest Du hier.
Gibt es besondere Vorschriften für die Ausbildung?
Nein. Die Fahrschüler sind genauso auszubilden, wie jeder Bewerber der Klasse B.
Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung?
Nein.
Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?
3 Monate vor dem 17. Geburtstag
Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?
1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
Welche Fahrerlaubnisklassen sind beim Begleiteten Fahren mit 17 eingeschlossen?
Die Klassen M, L und S.
Bekommt der Bewerber nach bestandener Prüfung den Kartenführerschein?
Nein. Er erhält eine „Prüfbescheinigung“, in der die Begleitpersonen eingetragen werden.
Wird der Kartenführerschein mit dem Erreichen des 18.Geburtstages automatisch zugeschickt?
Nein, er muss beantragt werden.
Wer darf den Fahrerlaubnisinhaber begleiten?
Jeder, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
Mindestalter 30 Jahre
Besitz Führerschein Klasse B mind. 5 Jahre (ununterbrochen)
Max. 3 Punkte in Flensburg
Eintragung in der „Prüfbescheinigung“
max. 0,5 Promille
Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?
Nein.
Können nachträglich Begleiter eingetragen werden?
Dies ist grundsätzlich möglich. Dann muss allerdings eine neue „Prüfbescheinigung“ ausgestellt werden. Die Erziehungsberechtigten müssen einwilligen.